Sünder müssen sanieren

Schärferes Umweltschadensgesetz tritt in Kraft

BERLIN taz ■ Seit heute gilt in Deutschland ein neues Umweltschadensgesetz. Danach gelten Schädigungen von Gewässern, Böden, Biotopen oder Arten auch dann als Umweltschaden, wenn sie sich außerhalb von Schutzgebieten ereignet haben. Bisher waren zum Beispiel landwirtschaftlich bedingte Schäden am Grundwasser nicht sanierungspflichtig, solange die Beeinträchtigung im Rahmen der so genannten „guten fachlichen Praxis“ geschah. Nach dem neuen Gesetz müssen die zuständigen Behörden die Verantwortlichen verpflichten, Schäden auf eigene Kosten zu sanieren. Umweltverbände und Betroffene können die Behörden zum Handeln auffordern, wenn Umweltschäden nicht oder nur unzureichend saniert wurden. Bei Untätigkeit können die Behörden notfalls auf dem Klageweg zum Handeln gezwungen werden.

Naturschützer begrüßen die neue Regelung. „Endlich gibt es für Umweltverbände und betroffene Bürger die Möglichkeit, Umweltsündern und untätigen Umweltbehörden auf die Finger zu klopfen“, sagte Michael Zschiesche, Vorstandsvorsitzender des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen. BUND-Geschäftsführer Gerhard Timm urteilt: „Die Bundesregierung hat diesmal dem Druck der Agrarlobby standgehalten und strikte Regeln zur Sanierung festgesetzt.“ Eine ebenso standhafte Haltung müssten nun die Länder bei der Festlegung des Schadenersatzes einnehmen, fordert Timm. RENI