BELGIEN
: Sexualstraftäter erhält Sterbehilfe

BRÜSSEL | Nach 30 Jahren Haft darf ein Sexualstraftäter in Belgien jetzt, wie von ihm selbst beantragt, sterben. Ein Berufungsgericht billigte gestern den Antrag auf Sterbehilfe endgültig. Der 50-Jährige sitzt seit fast 30 Jahren im Gefängnis und leidet stark unter seinen sexuellen Wahnvorstellungen. Weil er nach eigenen Angaben nicht ausreichend therapiert wurde, will er sterben. In Belgien ist seit 2002 die Sterbehilfe erlaubt – nicht nur für todkranke, sondern auch für psychisch leidende Menschen. (dpa)