T-Malocher kämpfen

Gewerkschaft Verdi droht im Arbeitskampf beim Bonner Telekom-Konzern mit Streiks: „Dann wären viele Kunden betroffen“. Konzern hält an Umbauplänen fest. Landesregierung reagiert sprachlos

VON HOLGER PAULER
UND MARTIN TEIGELER

Beim Bonner Telekom-Konzern stehen die Faxzeichen und Wählscheiben auf Streik. Gabriele Schmidt, NRW-Landeschefin der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, drohte gestern offen mit einem Arbeitskampf. „Wie und wo ein möglicher Streik abläuft, lasse ich offen. Natürlich wird es dann so sein, dass viele Kunden betroffen sind“, sagte Schmidt auf die Frage, ob Internet und Telefon lahmgelegt würden. Diese Drucksituation müsse der Konzern spüren. Die Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft über die geplanten Umstrukturierungen im Konzern wurden gestern erneut unterbrochen.

Obwohl 46.000 der insgesamt 160.000 Telekom-Beschäftigten Beamte sind, sei die Gewerkschaft kampfbereit, so Schmidt. „Wir sind streikfähig bei der Telekom.“ 60 Prozent der Telekom-Mitarbeiter seien Gewerkschafter. „Wir setzen darauf, dass es in der Öffentlichkeit und bei den Telekom-Kunden ein großes Verständnis für die Beschäftigten gibt“, sagte sie. Gerade die Forderung nach Lohneinbußen ist nicht hinnehmbar.

Die Telekom will 50.000 Mitarbeiter im Service der Festnetzsparte T-Com sowie in Callcentern in drei eigenständige T-Service-Firmen auslagern (taz berichtete). Sie sollen dort länger arbeiten und weniger verdienen. Im Gegenzug bietet die Telekom einen längeren Kündigungsschutz an und stellt Neueinstellungen in Aussicht.

Falls die Arbeitnehmer das Telekommunikations-Unternehmen bestreiken, schließt der Konzern den Gang vor die Gerichte nicht aus: „Wir müssen uns darüber Gedanken machen, ob wir, wenn flächendeckende Streiks ausgerufen werden würden, nicht auch juristische Schritte unternehmen würden, um die Rechtmäßigkeit derartiger Aktionen zu überprüfen“, sagte der kommissarische Personalchef Karl-Gerhard Eick gestern im ZDF.

In die Hände spielt den Arbeitnehmer-Vertretern bei ihren Streikplänen ein neues Grundsatzurteil. Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte der Gewerkschaften bei Arbeitsplatzabbau sowie der Verlagerung und Schließung von Betrieben gestern gestärkt. In diesen Fällen sei ein Streik zulässig, um einen Sozialplan durchzusetzen. „Die Gewerkschaften können mit einem Streik auch sehr weit gehende Tarifforderungen verfolgen“, gab das Gericht gestern in Erfurt bekannt.

Die Landesregierung hält sich im T-Konflikt weiter zurück. Das Wirtschaftsministerium verwies auf Nachfrage an die Staatskanzlei, die sich aber nicht zuständig fühlt. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte: „Wir haben das Thema ans Wirtschaftsministerium abgeben.“