Anklage wegen Bad Reichenhall

BAD REICHENHALL dpa ■ Mehr als 15 Monate nach dem Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall hat die Staatsanwaltschaft gegen fünf Männer Anklage erhoben. Ihnen wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Bei dem Unglück waren 15 Menschen getötet und sechs schwer verletzt worden. Die Ermittlungsverfahren gegen vier weitere Beschuldigte wurden mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. „Hätten sie ihre Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, hätte es weder Tote noch Verletzte gegeben“, sagte der leitende Oberstaatsanwalt. Mehreren Gutachten zufolge haben schwere Mängel und Schlamperei bei Planung und Bau der Halle zum Einsturz des Dachs geführt, das der hohen Schneelast am 2. Januar 2006 nicht standhielt. Vier der jetzt angeklagten Männer waren nach Angaben der Staatsanwaltschaft in maßgeblicher Funktion am Bau der Halle in der Zeit vom April 1971 bis zum Oktober 1973 beteiligt. Der fünfte Angeklagte hatte als Bauingenieur im März 2003 trotz Mängeln einen guten Zustand bescheinigt.