Schöner Wohnen: So macht das Leben wieder Spaß

MIETPREISBREMSE Prachtwohnungen sollen künftig nur langsamer teurer werden. Moment mal: Hä?

BERLIN afp/dpa/taz | Scheißwort, aber vielleicht mit geiler Wirkung: Die „Mietpreisbremse“ wird kommen. Justizminister Heiko Maas (SPD) und die Fraktionsspitzen der Koalition in Berlin einigten sich am gestrigen Dienstag auf einen Regierungsentwurf. Im Frühjahr nächsten Jahres soll das entsprechende Gesetz dann in Kraft sein und helfen, dass auch Normalverdiener sich das Wohnen in besonders nachgefragten Gegenden leisten können. Aber Moment mal:

Wie funktioniert das?

Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die neue Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete – plus 10 Prozent – steigen. Auskunft darüber gibt der örtliche Mietspiegel. Wo es keinen gibt, können Datenbanken von Verbänden helfen. Sonst muss der Vermieter Auskunft erteilen, zum Beispiel über die Höhe der Vormiete.

Wird die Mietpreisbremse denn auch überall gelten?

Nö. Sie soll in nur Gebieten mit einem „angespanntem Wohnungsmarkt“ gelten, also da, wo viele gern hinwollen. Was für Gegenden das genau sind, sollen die Bundesländer festlegen.

Gilt die Preisbremse für alle Wohnungen?

Auch nicht. Bei Neubauten und nach einer umfassenden Modernisierung soll die Mietpreisbremse nicht greifen. Macht ja irgendwie Sinn: nicht dass ausgerechnet jene Vermieter bestraft werden, die es hübscher, wärmer, sparsamer haben wollen.

Gilt die Neuregelung unbefristet?

Wieder nicht. Die Bremse gilt in den festgelegten Gebieten höchstens fünf Jahre. Die nächste Regierung muss überprüfen, welche Wirkung die Reform hatte und ob sie verlängert werden soll.

Wer soll die Mietpreisbremse durchsetzen?

Jeder Mieter selbst. Ätsch. Wer Stunk hat, muss zum Anwalt gehen.

Am meisten nerven ja die Maklerprovisionen. Was ändert sich denn künftig da?

Das geplante Gesetz sieht nun das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ vor. Dann soll die Partei, die einen Makler beauftragt hat, auch die Gebühr bezahlen. In der Praxis ist dies laut Ministerium meist der Vermieter. Andere meinen zu wissen: In der Praxis zahlt auch in Zukunft meistens der Mieter. Das weiß ja jeder.