Kontrollen nach Outfit und Alter

AUSNAHMERECHT Hamburger Senat gibt Auskunft über das Ausmaß der Polizeimaßnahmen am 1. Mai

Das polizeiliche Handlungskonzept rund um den 1. Mai in Hamburg wird die Politik weiter beschäftigen. Auf Anfragen der innenpolitischen Sprecherinnen der Linkspartei und der Grünen, Christiane Schneider und Antje Möller, ist jetzt der ganze Umfang der Polizeimaßnahmen öffentlich geworden.

Wie berichtet, hatte die Polizei das Schanzen- und Karolinenviertel und St. Pauli am 30. April und 1. Mai jeweils zwischen 19 bis fünf Uhr morgens zum Gefahrengebiet erklärt. Damit wollte sie den traditionellen Krawallen – die auch dieses Jahr nicht gänzlich ausgeblieben sind – begegnen. Dabei machte die Polizei von ihren polizeilichen Sonderbefugnissen regen Gebrauch: 1.245 Personen sind in den Nächten ohne konkreten Verdacht überprüft und bei 318 Personen zudem die Taschen kontrolliert worden. 389 Aufenthaltsverbote und 44 Platzverweise sind ausgesprochen worden, 51 Personen wegen Verdacht einer Straftat in Gewahrsam genommen worden. Am Abend des 1. Mai wurde sogar zwischen 19 Uhr und 23.30 für das Schanzenviertel faktisch eine Zugangssperre errichtet: Niemand kam durch, selbst eine Mutter nicht, die ihr Kind bei dem getrennt lebenden Vater abliefern wollte. Sie musste in einer Kneipe warten, bis die Sperrung aufgehoben war.

Im Visier hatte die Polizei vor allem Personen, die „augenscheinlich nach äußerem Erscheinungsbild dem linken Spektrum“ zuzurechnen seien oder Personen zwischen 16 und 35 Jahren, wenn sie als Gruppe zu erkennen waren. „Skandalös ist, dass der Senat die Frage nach der konkreten Gefahr, die Grundlage für den jeweiligen Grundrechtseingriff ist, nicht beantwortet“, schimpft Schneider, die nun eine Große Anfrage nachschiebt. Und auch Möller ist von der „Verhältnismäßigkeit nicht überzeugt“ und setzt den Komplex auf die Tagesordnung des Innenausschusses. MAGDA SCHNEIDER