Klageerzwingungsverfahren

Ein Klageerzwingungsverfahren führt nur selten zum Erfolg. Es ist das letzte Mittel, das verbleibt, wenn der Generalstaatsanwalt eine Anklage abgelehnt hat. Gerät jemand in den Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, nimmt zunächst die Polizei die Spuren auf und vernimmt Zeugen. Das gesammelte Material übergibt sie dann an die Staatsanwaltschaft, die dann ein Ermittlungsverfahren einleitet. An dessen Ende stehen zwei Möglichkeiten: Bestätigt sich der Tatverdacht gegen den Beschuldigten soweit, dass eine Verurteilung möglich erscheint, wird Anklage erhoben. Dann entscheidet das Gericht, ob es diese zulässt, und setzt den Prozess an. Bestätigt sich die Täterschaft nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hingegen nicht, stellt sie die Ermittlungen ein – der Fall ist erledigt. So war es auch in diesem Lübecker Fall: Der Generalstaatsanwalt hatte die Entscheidung bestätigt. Erst das Oberlandesgericht, das die Eltern des getöteten Jungen anriefen, hat die Anklageerhebung verlangt.  EE