URTEIL ZU TERROR IN LONDON
: Behörden trifft keine Teilschuld an Attentat

LONDON | Eine Untersuchung zu den Terroranschlägen auf den Londoner Nahverkehr im Sommer 2005 hat keine Fehler von Polizei oder Geheimdiensten ergeben. Ein britisches Gericht urteilte, dass die 52 Todesopfer von vier Selbstmordattentätern ermordet wurden. Das wird einige Angehörige von Toten enttäuschen, die hofften, dass Geheimdienste und Rettungskräfte zumindest eine Teilschuld träfe. Zwei Attentäter waren zuvor im Visier der Geheimdienste, wurden aber nicht an der Ausführung der Tat gehindert. (dapd)