Weniger Daten sind ausreichend

WOHNUNGSMARKT Mieterverein kritisiert neugierige Vermieter, die zu viele Informationen von Bewerbern haben wollen, aber selbst zu wenig rausgeben

Der Berliner Mieterverein kritisiert, dass Vermieter gegen den Datenschutz verstoßen. „Das ist ein Problem, vor allem in der heutigen Zeit, wo Wohnungen heiß begehrt sind“, sagt Wibke Werner vom Berliner Mieterverein. Die taz hatte am Samstag veröffentlicht, dass alle sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften das Bundesdatenschutzgesetz brechen – zusammen gehören den Unternehmen rund 300.000 Wohnungen. Alle Gesellschaften verlangen zum Beispiel Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen Bewerbern einer Wohnung – dabei dürfen diese Unterlagen nur von der einen Person verlangt werden, an die die Wohnung vermietet werden soll.

Der Mieterverein kritisiert, dass Wohnungssuchende am kürzeren Hebel sitzen. „Wer eine Wohnung unbedingt haben will, wird sich nicht trauen, sich den Fragen des Vermieters zu verweigern“, sagt Werner. Schließlich sei dann zu befürchten, dass man die Wohnung nicht bekommt.

Der Mieterverein erstellt gerade gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten eine Broschüre, um die Mieter weiter aufzuklären. „Die Bürger sollten solche Fälle dem Datenschutzbeauftragten melden“, sagt Werner. „Dadurch bekommen sie zwar auch nicht die Wohnung, aber es gibt dann eine Instanz, die gegen den Vermieter ein Verfahren einleiten kann.“

Nicht nachvollziehen kann Werner die Meinung, dass ein Vermieter die illegalen Daten braucht, um spätere Mietausfälle zu vermeiden. Bei den landeseigenen Unternehmen gehen solche Mietausfälle am Ende auf Kosten des Haushalts. Werner: „Trotzdem hat ja auch jeder Mensch ein Recht auf eine gewisse Privatsphäre.“ Ihr gefällt nicht, wenn „jeder Mieter als potenzieller Krimineller hingestellt wird, der seine Miete nicht zahlen will“. Außerdem sei der „Vermieter abgesichert durch die Kaution, die er verlangen kann“. Und es gibt noch eine zweite Sicherheit: Sollte der Mieter sein Einkommen verlieren, zahlt das Jobcenter zur Not auch die Miete direkt an den Vermieter – jedenfalls bis zu einer gewissen Höhe. Diese beiden Sicherheiten haben viele andere Gläubiger, zum Beispiel das Mobilfunkunternehmen bei einem Handyvertrag, nicht. Im Vergleich zu anderen Wirtschaftsbranchen sind Wohnungsunternehmen hier also im Vorteil.

Gleichzeitig gehen auf einem anderen Feld weitere Beschwerden beim Mieterverein ein. Seit dem 1. Mai müssen Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung ungefragt den Energieausweis zeigen, damit die Mieter die Nebenkosten besser abschätzen können. Die Vermieter kommen ihrer Pflicht aber oft nicht nach, so Werner: „Die Vermieter wollen Informationen zwar bekommen, aber selbst nicht rausgeben.“

SEBASTIAN HEISER