GORLEBEN
: Erkundungen können fortgesetzt werden

LÜNEBURG | Gorleben kann als Endlagerstandort für radioaktive Abfälle weiter erkundet werden. Das Verwaltungsgericht Lüneburg lehnte gestern die Anträge von Erkundungsgegnern für eine vorläufige Unterbrechung der Arbeiten ab. Es entschied, dass die vom Bundesamt für Strahlenschutz erteilte Verlängerung des Rahmenbetriebsplans und der zur Durchführung der Arbeiten für zwei Jahre zugelassene Hauptbetriebsplan die Antragsteller „nicht in ihren subjektiven Rechten“ verletzten. (dapd)