Dennis’ Tötung war kein Mord

LEIPZIG dpa ■ Gut ein Jahr nach der Verurteilung der Eltern des verhungerten Jungen Dennis wegen Mordes hat der Bundesgerichtshof das Cottbuser Urteil aufgehoben. Die Schuld der Eltern am Tod des Sechsjährigen sei zwar bestätigt worden, so das Gericht gestern in Leipzig. Die Verurteilung wegen Mordes wurde aber in einen Schuldspruch wegen Totschlags umgewandelt. Das Landgericht Cottbus müsse das Strafmaß neu festsetzen. Die Jungenleiche war zweieinhalb Jahre nach seinem Tod in der Kühltruhe der Eltern entdeckt worden. Die Eltern wurden wegen Mordes durch unterlassene Hilfeleistung zu lebenslanger Haft verurteilt und hatten Revision beantragt. Die Verteidiger hatten in dem Verfahren auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Der BGH wertete die Tat nun als vorsätzliche Tötung und Kindesmisshandlung. Es lasse sich nicht ausschließen, dass die Eltern aus Gedanken- und Hilflosigkeit untätig blieben, bis der Junge verhungerte, hieß es.