CDU muckt auf

Bundespräsident will Strafe von Kölner CDU wegen illegaler Parteienfinanzierung. Doch die wehrt sich

KÖLN taz ■ Noch ist die eine Affäre nicht richtig ausgestanden, da steht der Kölner CDU die nächste ins Haus. Das Kölner Landgericht kann wegen Arbeitsüberlastung den Prozess um mutmaßliche Schwarzgeld-Spenden an die Kölner Partei noch nicht terminieren. Derweil hat die Bundestagsverwaltung den Kölschen Christdemokraten eine weitere Rechnung über Strafzahlungen präsentiert: Mehr als 61.000 Euro Strafe sollen sie wegen des Verdachts der illegalen Parteienfinanzierung zahlen.

Hintergrund ist der Kommunalwahlkampf im Jahr 2000. Da hatte die CDU-Fraktion im Kölner Stadtrat wenige Tage vor dem Urnengang in einigen regionalen Tageszeitungen große Werbeanzeigen geschaltet. Stolz lobte man sich selbst, zum Beispiel weil man eine weitere Erhöhung der Müllgebühren verhindert hatte. Die Ratsfraktion hätte diese Wahlkampfhilfe aber so nicht bezahlen dürfen, lautet das Ergebnis einer mehrmonatigen Prüfung. Denn die Fraktionsarbeit im Rathaus und die Werbung der Partei um Wählerstimmen muss nach der NRW-Gemeindeordnung streng getrennt werden. Formaljuristisch hat der Bundespräsident die Zuwendung aus dem Rat daher als nicht verbuchte Spende an die Partei beurteilt.

Die Kölner Christdemokraten sehen das naturgemäß anders: Die Ratsfraktion habe nur von ihrem legitimen Recht zur Information der Bürger Gebrauch gemacht, erklärte Parteichef Walter Reinarz auf Anfrage: „Wir werden deshalb gegen den Bescheid des Bundestagspräsidenten klagen!“

Beim Kölner Landgericht sieht man die neuen Ereignisse gelassen. Zu einem Strafprozess wird es in dieser Sache nicht mehr kommen. Weil die mögliche Veruntreuung öffentlicher Gelder mehr als fünf Jahre her ist, sei sie verjährt, hieß es aus der Justiz. FRANK ÜBERALL