Weiter Krach um Killerspiele

Bayern besteht auf einem kompletten Verbot von Gewaltspielen. Und nicht nur das: Harte Horror- und Pornofilme soll es in Videotheken künftig nicht mehr geben

BERLIN taz ■ Die Bayern bleiben dabei: Killerspiele sollen ganz verboten werden. Der Bundesrat verhandelt heute über einen entsprechenden Antrag. Wer Computerspiele mit grausamen Gewalttaten herstellt oder verbreitet, soll demnach bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe erhalten.

Die Begründung der Bayern: Killerspiele seien zumindest mit schuld an dem Amoklauf in Emsdetten, wo Ende 2006 ein 18-Jähriger um sich geschossen hatte und sich danach selbst tötete. „Der Amokläufer war im Besitz zahlreicher jugendgefährdender Medien“, heißt es in dem Antrag, den auch Niedersachsen unterstützt.

Damit gehen die Bayern deutlich über den Vorstoß von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) und ihrem nordrhein-westfälischen Ministerkollegen Armin Laschet (CDU) hinaus. Diese hatten am Dienstag eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes angekündigt. Demnach sollen nicht nur, wie bisher, gewaltverherrlichende, sondern auch schon „gewaltbeherrschte“ Computer- und Videospiele nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft werden können. Allerdings ist bisher unklar, ob dies nur auf Ballerspiele zutrifft oder auch bereits auf Prügelspiele, in denen weder Waffen zum Einsatz kommen noch Blut fließt.

Außerdem will von der Leyern, dass Altersvorgaben auf Spielepackungen in Zukunft deutlicher erkennbar sind. Ein generelles Verbot lehnt die Familienministerin allerdings ab. Das halten die Bayern für zu lasch. „Halbherzig und keinesfalls ausreichend“ findet die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (CSU) den Vorschlag.

Wenn es nach den Bayern geht, sollen aber nicht nur virtuelle, sondern auch „reale Gewaltspiele“ so bald wie möglich verboten werden. Gemeint sind damit Spiele wie „Gotcha“ oder „Paintball“, bei denen sich gegnerische Mannschaften mit Farbkugeln beschießen. Diese seien geeignet, „Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen“, heißt es in dem Gesetzesantrag.

Und auch das reicht den Bayern noch nicht: Sie verlangen auch ein generelles Verleihverbot von indizierten Horrorfilmen und Pornofilmen. Diese stehen bisher in Videotheken in abgetrennten Erwachsenenabteilungen. In Videotheken sollte es „gar keine harten Pornos“ mehr geben, da diese oft an Jugendliche weitergereicht würden, sagte ein Sprecher des bayerischen Sozialministeriums der taz. „Der größte Schund soll nicht mehr ausgeliehen werden können.“

Während einzelne Videotheken bereits Schließungen befürchten, gibt sich der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels gelassen. Dort schätzt man, dass höchstens einige wenige Horror- und Pornofilme von einem Verleihverbot betroffen sein könnten, aber längst nicht die Mehrheit. „Außerdem kommt der Antrag sowieso nicht durch“, glaubt Vorstand Jörg Weinrich.

Das sieht auch der nordrhein-westfälische Familienminister Armin Laschet so. Er hält die bayerische Gesetzesinitiative schlichtweg für verfassungswidrig. WOLF SCHMIDT

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