Asyl im Gotteshaus

ZWANGSHEIRAT Eine Irakerin floh über London nach Hamburg. Jetzt lebt sie in Räumen der Kirche

Im Irak sollte sie mit ihrem Cousin zwangsverheiratet werden, jetzt hat eine junge Irakerin, deren Name unbekannt bleiben soll, Kirchenasyl in Hamburg gefunden. Nach einem Selbstmordversuch war sie aus dem Irak zu ihrem Großvater nach London geflohen, um kurz danach nach Deutschland weiterzureisen. Dieser Umweg wurde ihr zum Verhängnis: Nach der sogenannten Dublin-II-Verordnung darf ein Flüchtling nur in dem Land Asyl beantragen, in das er als erstes eingereist ist.

Im Fall der jungen Irakerin wäre dies Großbritannien. Aus Angst vor einem sogenannten Ehrenmord durch ihre dort lebenden Verwandten, möchte die junge Frau jedoch in Deutschland bleiben. Ihre einzige Chance, trotzdem einen Asylantrag stellen zu können, bestand in einem sechsmonatigen Aufenthalt in der Bundesrepublik. Diese Frist ist am vergangenen Dienstag abgelaufen – und ein Asylantrag dennoch nicht in Sicht.

Denn die Irakerin hatte laut der Initiative Hamburgasyl einen Termin Ende Januar mit Absicht verstreichen lassen, an dem sie nach Großbritannien zurückgeführt werden sollte. Die Folge davon: Die Dauer ihres nötigen Aufenthalts in Deutschland vor einem möglichen Asylantrag hat sich nun auf 18 Monate verlängert.

Der Eilantrag ihrer Anwältin wurde vom Hamburger Verwaltungsgericht abgelehnt. Es lägen keine humanitären Gründe vor, die für einen Asylantrag in Deutschland sprächen. Dass die junge Frau keine Jungfrau mehr ist, fiel für das Gericht nicht ins Gewicht: Sie könne sich das Jungfernhäutchen operativ „wiederherstellen“ lassen, „dass es zur Täuschung für die Hochzeitsnacht genügt“.

Das Kirchenasyl bietet ihr jedoch weiterhin keinen Schutz vor der drohenden Abschiebung: Bei einer Polizeikontrolle kann sie jederzeit nach Großbritannien zurückgeschickt werden. Deshalb bleibt sie derzeit laut Hamburgasyl ausschließlich in den Räumen der Kirche. „Uns geht es nicht darum, Menschen einfach nur zu verstecken“, sagt deren Mitarbeiterin Gisela Nuguid. „Wir gewähren nur Kirchenasyl, wenn unserer Meinung nach Aussicht auf Erfolg, also einen Asylantrag, besteht.“ Bundesweit liege die Erfolgsquote bei 80 Prozent. EMS