Uber scheucht Behörde zurück

VERKEHR Verbot der Mitfahr-App wird in Hamburg noch nicht vollstreckt. Versicherungsschutz fraglich

HAMBURG dpa/taz | Der Taxikonkurrent Uber kann seinen umstrittenen Mitfahrdienst in Hamburg vorerst weiterbetreiben. Susanne Meinecke, Sprecherin der zuständigen Verkehrsbehörde, bestätigte am Samstag, dass das Amt das Verbot des Fahrvermittlungsdienstes UberPOP zunächst nicht durchsetzen werde.

Uber hatte vergangene Woche beim Hamburger Verwaltungsgericht Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung eingelegt. Bis zur Entscheidung werde man nicht gegen den „UberPOP“ vorgehen, erklärte die Behörde. Faktisch aufgehoben sei das Verbot jedoch nicht.

Die Verkehrsbehörde will den Vermittlungsservice stoppen, weil sie es für unzulässig hält, dass private Fahrer mit ihrem eigenen Auto kommerziell Mitfahrdienste anbieten. Bei „UberPOP“ können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Es fehle den Fahrern beispielsweise an einem Personenbeförderungsschein. In Hamburg gibt es etwa 10.000 gewerbliche Taxifahrer.

Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen Uber und andere App-Dienste demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxigewerbe umgehe.

Allerdings: Wer einen der neuen Taxidienste nutzt, hat offenbar ein Versicherungsproblem. Kfz-Versicherungen kündigen „Privatfahrern“, die für einen der App-Anbieter unterwegs sind, offenbar fristlos, wenn er einer gewerblichen Tätigkeit mit dem Auto nachgeht. Darüber berichtet das Branchenblatt Taxi Times. Der betroffene Autobesitzer hatte die Nutzung seines Wagens als „überwiegend privat“ dargestellt. Zugleich kutschierte er durch den App-Anbieter Wundercar vermittelte Fahrgäste durch die Stadt. Die Hamburger Verkehrsbehörde meldete einen Fall an den Versicherer, in dem für eine 1,7-Kilometer-Distanz ein „Trinkgeld“ von 6 Euro entrichtet worden sei. Es gebe Hinweise auf 74 weitere ähnliche Wundercar-Fahrten. KSC