HAUSMODERNISIERUNG
: Justiz stärkt Vermieterrechte

KARLSRUHE | Vermieter dürfen nach Hausmodernisierungen die Mieten auch dann erhöhen, wenn sie den Mietern die Bauarbeiten zuvor nicht angekündigt haben. Die Ankündigungspflicht soll es dem Mieter nur ermöglichen, sich auf Baumaßnahmen in der Wohnung einzustellen und etwa ein Sonderkündigungsrecht auszuüben, urteilte der Bundesgerichtshof. (dpa)