Rechtswidrige Duldung

WEIMAR epd | Im juristischen Streit um Blockaden gegen rechtsextreme Aufmärsche hat ein weiteres Gericht deren polizeiliche Duldung als rechtswidrig bezeichnet. Die Behörden hätten nach entsprechenden Aufrufen vor einem NPD-Aufzug am 1. Mai 2010 in Erfurt die angekündigten Blockadeversuche verhindern müssen, so das Thüringer Verwaltungsgericht. Derweil rief Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) zum Protest gegen einen für Samstag in Chemnitz geplanten Aufmarsch von Rechtsextremisten auf. Er wolle auch daran teilnehmen und damit die Aktionen des Bündnisses unterstützen.