Jugendbande vor Gericht

■ Prozeß gegen die Stubbenhof-Gang: Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen

Hamburg (taz) – Im Hamburger Prozeß um acht mutmaßliche Mitglieder einer Jugendbande aus dem Stadtteil Neuwiedenthal wurde gestern die Anklage verlesen. Den 16- bis 20jährigen wird vorgeworfen, andere Jugendliche bedroht, beraubt und erpreßt zu haben. Ans Tageslicht kamen die Umtriebe der sogenannten Stubbenhof-Gang, als sich Ende Januar der 17jährige Mirco S. das Leben nahm und in seinem Abschiedsbrief von monatlichen Schutzgelderpressungen berichtete. Daraufhin trauten sich auch andere Jugendliche auszupacken.

37 Einzelfälle beschreibt die Anklageschrift. Die meisten der Taten wurden von einzelnen Jugendlichen, manche auch zu zweit oder zu dritt begangen. Vor allem der mutmaßliche Anführer, der 19jährige Amor S., und dessen jüngerer Bruder Sadok sollen seit 1994 gleichaltrige Jungen und Mädchen mit Worten oder Messern bedroht haben. Darüber hinaus sollen sie ihre Opfer mit Schlägen und Ankündigungen wie „Ich mach' dich und dein Kind kalt“ zur Herausgabe von Geld und Wertgegenständen erpreßt haben.

Das Schicksal von Mirco S. taucht in diesem Verfahren nur am Rande auf. Kein Anhaltspunkt findet sich dort für den zuvor erhobenen Vorwurf, die Stubbenhof- Gang habe ihn in den Tod getrieben. Einmal soll Mirco S. Geld abgenommen worden sein. Bei anderer Gelegenheit hätten sie ihn dazu nötigen wollen, Geld von seinem Konto abzuheben. In einem dritten Fall hätten ihn zwei der Bandenmitglieder unter Schlägen nach Stehlenswertem durchsucht.

Die Verteidiger kritisierten, daß einzelnen der Angeklagten Taten vorgeworfen würden, dennoch von ihnen gemeinsam als „Bande“ die Rede sei. Die Öffentlichkeit wurde inzwischen vom Verfahren ausgeschlossen. Elke Spanner