Lebenslänglich Landarzt: Die Höchststrafe wird abgeschafft

REFORM Union und FDP debattieren über die künftige medizinische Versorgung auf dem Land

BERLIN taz | Das Zweibettzimmer als Standardunterbringung in Krankenhäusern für alle gesetzlich Versicherten ist vom Tisch. Nicht einmal in der Union konnte sich der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn mit seiner Forderung durchsetzen.

Stattdessen heißt es nun unverbindlich in einem Grundsatzpapier der Union für eine „Reform der medizinischen Versorgung“, die Union wolle „erreichen, dass die Länder die patientenfreundlichere Ausstattung der Krankenhäuser vorantreiben“. Die CSU hatte hohe Kosten für Länder und Kommunen als Träger der Krankenhäuser befürchtet.

Das 17-seitige Papier bildete am Dienstag die Grundlage für erste Gespräche zwischen Koalitionspolitikern von CDU, CSU und FDP und dem Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) im Hinblick auf ein Versorgungsgesetz, das 2012 in Kraft treten und dem Ärztemangel im ländlichen Raum entgegenwirken soll.

Als Anreize für eine Niederlassung soll es Investitionskostenzuschüsse und Vergütungszuschläge geben. Auch bei den Honoraren sei es vorstellbar, den Landärzten „entgegenzukommen“ und die ansonsten geltende Deckelung aufzuheben, sagte die FDP-Gesundheitsexpertin Ulrike Flach. Durch Kooperationen mit Krankenhäusern könnten sich die Bereitschaftsdienste für Niedergelassene verringern.

In medizinisch überversorgten Gebieten macht sich die Union für eine zeitlich befristete Zulassung von Praxen stark und erwägt sogar den Aufkauf existierender Praxen, um auf veränderte Bedarfe reagieren zu können: „Die bisherige Praxis, bei der das Recht zur Abrechnung mit den Krankenkassen quasi vererbt werden kann, ist zu beenden.“ Im Gegenzug will sie in unterversorgten, unattraktiven Regionen „die Niederlassung nicht wie bisher zu einer unabänderlichen Lebensentscheidung“ machen. Heißt: Landärzte müssten sich künftig nur noch für fünf Jahre auf einen Standort verpflichten – und könnten danach wechseln, wohin es ihnen gefällt.HEIKE HAARHOFF