Karlsruhe billigt Rentenkürzung

FREIBURG taz | Der Gesetzgeber darf Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, kürzen. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden und einen langen juristischen Streit beendet. Seit 2001 bekommen Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten können, vor dem 60. Lebensjahr eine bis zu 10,8 Prozent gekürzte Rente. So wollte der Bundestag verhindern, dass Frührentner zur Vermeidung von Abschlägen statt der normalen Rente eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Das Verfassungsgericht erklärte die Maßnahme nun für zulässig. Sie diene dem legitimen Ziel, die Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung „im Interesse aller“ zu erhalten. Betroffen sind von der Kürzung knapp eine Million Menschen. (Az.: 1 BvR 3588/08) CHR