LOHNSTEUERKARTE
: Religionsangabe ist rechtens

STRASSBURG | Die Pflicht zur Angabe der Religionszugehörigkeit auf der Lohnsteuerkarte ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Verstoß gegen die Grundrechte. Der EGMR wies gestern die Beschwerde eines 55-jährigen konfessionslosen Lektors aus München zurück. In seinem Fall standen auf der Lohnsteuerkarte statt der Konfession nur zwei Striche: „--“. Dieser Eingriff verfolge den legitimen Zweck, das Recht der Kirchen auf Erhebung der Kirchensteuer zu gewährleisten, hieß es. (dpa)