Strafe für humanitären Einsatz

Ein 53-Jähriger vermittelt Geldtransfers an Kurden im Irak. Eigentlich will er so seine Landsleute unterstützen, damit sie sich Kleidung kaufen können. Doch damit verstößt er gegen ein UN-Embargo. Jetzt bekam er eine Bewährungsstrafe

„Ich sollte ein Geschenk bekommen dafür, dass ich Menschen geholfen habe – und keine Strafe“, sagte Jabar Mohammed K. am Schluss einer zweistündigen Verhandlung vor dem Landgericht. Der 53-jährige Iraker kurdischer Abstammung hatte von November 2002 bis Januar 2003 die Auszahlung von etwa 14.500 Euro im Irak vermittelt. Das Geld – 32 Einzelbeträge zwischen 100 und 1.400 Euro – ging an kurdische Familien im Irak. „Die Menschen brauchen Medizin, Kleidung, Schuhe“, so der Angeklagte.

Doch zu jener Zeit galt noch das 1990 verhängte Embargo des UN-Sicherheitsrates. Weil der Angeklagte keine Genehmigung für gewerbliche Finanzdienstleistungen besaß und die Empfänger keine Sondergenehmigung für die Auszahlung des Geldes beantragt hatten, wurde K. gestern wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. „Ich danke Ihnen“, sagte der Verurteilte am Schluss zur Richterin. „Ich bin nicht zufrieden, aber ich nehme das Urteil an.“

Ein Embargo ist eine wirtschaftliche Strafmaßnahme für unliebsame Regierungen, doch oft schadet es auch der Bevölkerung, insbesondere den Minderheiten. Unter vielen Auslandsirakern kurdischer Abstammung ist es daher selbstverständlich, ihre im Irak lebenden Angehörigen zu unterstützen. „Die Leute haben Vertrauen zu mir“, sagte K. in seinem Geständnis. Der Iraker kannte den in München lebenden Omed A., der über Geld im Irak verfügte. K. sammelte Geld ein und leitete es an Omed A. weiter. Der behielt das Geld in Deutschland, wies aber seine Mittelsmänner im Irak an, die Beträge dort auszuzahlen. Das Geld überschritt also niemals Ländergrenzen. Dies und die geringe Höhe der Beträge ließen K. annehmen, das Embargo beträfe ihn nicht, sagte sein Verteidiger. Doch die Polizei wurde auf Omar A. aufmerksam und so auch auf den Berliner Kurden. „Ich wusste, dass mein Telefon abgehört wird“, sagte der Angeklagte.

Der Staatsanwalt, der 18 Monate Haft auf Bewährung forderte, bezeichnete K.s Taten als einen formalen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz und erklärte: Der Transfer wäre durchaus genehmigungsfähig gewesen, weil es sich dabei um humanitäre Hilfe gehandelt habe. Auch bestehe keine Wiederholungsgefahr, weil sich seit 2003 das Embargo nicht mehr auf Geldtransfers bezieht. Die Richterin milderte den Strafantrag des Staatsanwaltes und unterstellte dem Angeklagten zu seinen Gunsten, von dem Verbot nicht gewusst zu haben. Sie will ihm mit dem Strafmaß lediglich „das begangene Unrecht vor Augen führen“. UTA FALCK