Demoverbot war rechtswidrig

G-8-GIPFEL Zu Unrecht wurde der Sternmarsch von Heiligendamm verboten, sagt Verwaltungsgericht

BERLIN taz | Dreieinhalb Jahre nach dem G-8-Gipfel in Heiligendamm wurde das damals verhängte Demoverbot jetzt vom Verwaltungsgericht Schwerin für rechtswidrig erklärt. Das Gericht gab der Klage der damaligen Anmelder des Sternmarschs damit teilweise statt, wie es am Dienstagabend bekannt gab.

Am 7. Juni 2007, dem Haupttag des Gipfels, waren mehrere Aufzüge rund um das Tagungsgelände geplant. Die Polizei verbot diese, weil dabei angeblich Ausschreitungen drohten. Die Anmelder scheiterten mit der Klage beim Oberverwaltungsgericht und erhoben Verfassungsbeschwerde. Die Karlsruher Richter urteilten in Eilentscheidung, dass das Demoverbot zwar rechtswidrig sei, aber bestehen bleibe, weil es zuvor Ausschreitungen gegeben habe.

Das Schweriner Urteil wertet Mitklägerin Ulla Jelpke (Linkspartei) als „Teilerfolg für die Demonstranten“. Es sei bestätigt, dass das Verbot eine antidemokratische Maßnahme war. Die Polizei habe durch Lügen – sie sprach etwa von Säureattacken auf Polizisten – massiv manipuliert. Der Forderung der Kläger, auch die zuständige Polizeidirektion zu verurteilen, gab das Gericht nicht statt. „Die Polizei kann also ungestraft lügen“, beklagte daher Jelpke. PW