Ermittlungen gegen Lokführer

BAHN Nach dem schweren Zugunglück mit 10 Toten bei Magdeburg stellt sich heraus, dass auf der Strecke kein Zwangsbremssystem installiert ist

HORDORF taz/afp | Nach dem schweren Zugunglück in Sachsen-Anhalt hat die Staatsanwaltschaft gegen den Lokführer des beteiligten Güterzugs ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft gestern in Magdeburg erklärten, besteht gegen ihn ein Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung und der Gefährdung des Bahnverkehrs.

Der Verdacht stützt sich auf Hinweise, wonach der 41-Jährige möglicherweise ein Haltesignal überfahren haben könnte. Der Lokführer selbst, der bei dem Unglück nur leicht verletzt wurde, machte laut Bundespolizei bisher keine Angaben zum Geschehen.

Das Eisenbahnunglück konnte auch deshalb nicht verhindert werden, weil ein Zugsicherungssystem zur Zwangsbremsung beim Überfahren roter Signale auf der Strecke nicht installiert war. Offenbar überfuhr der Lokführer des Güterzugs ein Halt zeigendes Signal im Bahnhof Hordorf, anstatt dort auf den Gegenverkehr zu warten. Dadurch prallte sein 2.000 Tonnen schwerer Zug auf freier eingleisiger Strecke mit der entgegenkommenden Regionalbahn des Harz-Elbe-Expresses (HEX) frontal zusammen. Zehn Menschen wurden dabei in dem leichten Triebwagen getötet und 23 weitere zum Teil schwer verletzt.

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