Rechtsextreme Parteifusion vorübergehend gestoppt

NAZIS Münchener Landgericht verzögert den Zusammenschluss von DVU und NPD

HAMBURG taz | Die Entscheidung des Landgerichts München, das die Verschmelzung der beiden rechtsextremen Parteien NPD und DVU mit einer am Donnerstag bekannt gewordenen einstweiligen Verfügung vorerst gestoppt hat, wird die Fusion zumindest deutlich verzögern. „Die Urabstimmung der DVU muss wiederholt werden“, sagt Tim Spier vom Institut für Parteienrecht an der Universität Düsseldorf. Mit dem Beschluss sei die Fusion infrage gestellt. Die Fusionskritiker aus der DVU, die den Gerichtsbeschluss erwirkt hatten, wollen nun weitere Rechtsmittel einlegen. Das sagte Hans-Gerd Wiechmann, einer der Kritiker und DVU-Vorsitzender in Niedersachsen.

Das Landgericht untersagte der DVU, den Verschmelzungsvertrag mit der NPD zu unterzeichnen. Dies dürfe erst nach einer neuen Urabstimmung unter den DVU-Mitgliedern geschehen. „Hinsichtlich der durchgeführten Urabstimmung über die Verschmelzung von NPD und DVU wurden erhebliche, mit den Anforderungen an demokratische Abstimmungen unvereinbare Mängel vorgetragen und glaubhaft gemacht“, befand das Gericht. Deshalb müsse die Abstimmung wiederholt werden

„Über den Beschluss kann ich noch nichts sagen“, sagte am Freitag Ingmar Knop, vor der Fusion DVU-Bundesvize und nun NPD-Bundesvorstandsmitglied, der taz. Denn der Beschluss läge ihnen noch gar nicht vor. Der NPD-Bundessprecher Klaus Beier aber geht nicht davon aus, dass die Fusion gescheitert sei: „Auch wenn der Weg vielleicht jetzt länger dauert.“

Auf die Landtagswahlen, die in diesem Jahr in sieben Bundesländern durchgeführt werden, hat der Beschluss formal wohl keine Auswirkungen. In Sachsen-Anhalt zumindest, bestätigt Landeswahlleiter Klaus Klang, könne die NPD trotz der Münchener Entscheidung antreten. „Der Rechtszustand der NPD hat sich nicht geändert.“ Hätte aber die DVU eine Kandidatur angestrebt, hätte dies laut Klang rechtlich genau überprüft werden müssen. ANDREAS SPEIT

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