RECHTE HOMOSEXUELLER
: Adoptionsverbot verfassungswidrig

KOBLENZ | Das Oberlandesgericht Hamburg hält es für verfassungswidrig, dass Homosexuelle ein Adoptivkind ihres Lebenspartners nicht ebenfalls adoptieren dürfen und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der Termin für eine Entscheidung ist noch nicht absehbar. Es geht darum, ob das Verbot der sogenannten sukzessiven Adoption eines Kindes durch den eingetragenen Lebenspartner von Adoptivvater oder -mutter gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. (afp)