Schwester des neuen Königs muss auf die Anklagebank

SPANIEN Wegen Geldwäsche und Steuerbetrug muss sich Cristina de Borbón y Grecia verantworten

AUS MADRID REINER WANDLER

Ermittlungsrichter José Castro sieht „mehr als genug Indizien“, um Spaniens Infantin, Schwester des neuen Königs Felipe VI., Cristina de Borbón y Grecia, als erstes Mitglied der Königsfamilie auf die Anklagebank setzen zu können. Der Ermittler am Gericht in Palma de Mallorca legte am Mittwoch den Abschlussbericht seiner vierjährigen Untersuchung gegen den Ehemann Iñaki Urdangarín der Infantin sowie 32 weitere Personen vor. 16 werden jetzt als ausreichend verdächtig bewertet, dass gegen sie ein Verfahren wegen der Machenschaften des Instituts Nóos, eines Unternehmens im Besitz von Urdangarín, eröffnet wird.

Unter den übrigen Beschuldigten befinden sich der Geschäftspartner Urdangaríns, Diego Torres, dessen Ehefrau Ana María Tejeiro sowie der ehemalige Präsident der Balearen, Jaume Matas, und mehrere hohe Vertreter seiner Regierung.

Infantin Cristina wird der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche beschuldigt. Urdangaríns Sündenliste ist um einiges länger. Er soll sich auch des Amtsmissbrauchs, der Fälschung von Dokumenten, der Veruntreuung öffentlicher Gelder, des illegalen Lobbyismus und des Betrugs schuldig gemacht haben. Sein als gemeinnützig angemeldetes Institut Nóos soll insgesamt über 6 Millionen Euro von Regional- und Lokalverwaltungen für die Vorbereitung diverser Events kassiert haben, ohne entsprechende Gegenleistungen zu erbringen. Über ein breites Netz an Scheinfirmen gelangten mindestens 1,2 Millionen Euro auf die Konten des Paares Urdangarín/Borbón. Dazu bedienten sich die beiden einer Firma mit dem Namen Aizoon. Diese gehörte den Eheleuten jeweils zur Hälfte.

Die Infantin beglich private Ausgaben bis hin zu Tanzkursen und Parkgebühren mittels einer Kreditkarte von Aizoon. Sie sei deshalb für den Steuerbetrug des Unternehmens – über 300.000 Euro – ebenso mitverantwortlich wie für die Geldwäsche, die über die entsprechenden Konten lief.

Die Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft sieht dagegen keine die Infantin belastenden Indizien und wird gegen den Entscheid von Richter Castro Widerspruch einlegen. Die Infantin habe ihrem Mann aus Liebe blind vertraut und sei unschuldig.