Neues Privatschulgesetz

BILDUNG Private gymnasiale Oberstufen bekommen künftig jährlich eine halbe Million Euro weniger

Seit 2003 ist die Privatschulförderung auf 24,7 Millionen Euro gestiegen

Die Novellierung des Privatschulgesetzes wurde von der Bürgerschaft gestern in erster Lesung beschlossen. Schulen in freier Trägerschaft müssen sich demnach, sofern sie Mittel- und Oberstufenschüler unterrichten, der zweigliedrigen Struktur des öffentlichen Schulwesens mit dessen Unterscheidung zwischen Oberschule und Gymnasium anpassen.

Die CDU stimmte gegen die Novelle, weil diese die Oberstufen privater Gymnasien benachteilige: Die bekommen ab 2017 500.000 Euro weniger. Dem Senat zu Folge korrigiert diese Kürzung aber lediglich eine bisher überproportionale Förderung. Bei privaten Grundschulen ändere sich finanziell nichts, private Oberschulen seien künftig sogar besser gestellt. Mit fast 6.000 SchülerInnen decken die Bremer Privatschulen rund zehn Prozent des Unterrichtsbedarfs.

Während die CDU die rotgrüne Politik gegenüber Schulen in freier Trägerschaft als „kleinkariert und beschämend“ bezeichnet, weisen Bildungspolitiker der Regierungsfraktionen auf insgesamt gestiegene Zuschüsse hin: Seit 2003 sei deren Förderung durch den Staat von 16 Millionen Euro auf nunmehr 24,7 Millionen gestiegen. Dennoch decken diese Zuwendungen nur 60 Prozent der Privatschulkosten.  HB