Pleite für Rot-Grün

NRW Landesverfassungsgericht stoppt den Nachtragsetat der Minderheitsregierung. Ministerpräsidentin Kraft bleibt gelassen, Grüne Löhrmann schließt Neuwahlen aus

DÜSSELDORF taz/dpa | Schwere Schlappe für die rot-grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen: Das Landesverfassungsgericht in Münster hat gestern den Nachtragshaushalt 2010 auf Antrag der Oppositionsparteien CDU und FDP außer Kraft gesetzt. Die Regierung darf laut der verfügten einstweiligen Anordnung keine weiteren Kredite auf der Basis des Nachtragshaushalts aufnehmen. Damit soll verhindert werden, dass die Regierung vollendete Tatsachen schafft.

Ministerpräsident Hannelore Kraft (SPD) reagierte gelassen auf den Richterspruch. „Warten wir mal ab, wie in der Hauptsache entschieden wird“, sagte sie. Ihre Stellvertreterin Sylvia Löhrmann (Grüne) schloss Neuwahlen zum jetzigen Zeitpunkt strikt aus. Die Opposition sprach dagegen von einem „K.-o.-Schlag“ für Rot-Grün. „Die Regierung soll sich verfassungskonform verhalten oder sagen, sie ist gescheitert“, sagte der CDU-Landeschef Norbert Röttgen. Auffälligerweise vermied Rüttgers die Forderung nach einem Rücktritt und Neuwahlen.

Der im Dezember beschlossene Etat sieht neue Schulden in Höhe von 8,4 Milliarden Euro vor. Das Verfassungsgericht urteilte, dass „bis zu einer Entscheidung im Normenkontrollverfahren von einem Abschluss der Bücher“ abzusehen ist und „bis dahin keine weiteren Kredite des Nachtragshaushaltsgesetzes 2010 aufzunehmen“ sind. Die einstweilige Anordnung bringt damit juristisch keine endgültige Entscheidung, setzt Rot-Grün aber politisch unter Druck. Da das Jahr 2011 längst begonnen hat, befindet sich die Regierung ohnehin in der vorläufigen Etatführung. Das Urteil in der Hauptsache soll in drei Monaten erfolgen.

Die Opposition hatte geklagt, weil sie in dem Nachtragshaushalt eine Überschreitung der Kreditverfassungsgrenze sah. Nach dieser Regelung dürfen die neuen Schulden die Investitionen im Haushalt nicht überschreiten.

SPD und Grüne regieren in Düsseldorf seit dem letzten Jahr und ohne eigene Mehrheit. Sie sind deshalb auf die Zustimmung der Linkspartei angewiesen. Dem Nachtragshaushalt hatte ein Teil der Linken-Abgeordneten zugestimmt. Die Mehrheit war aber auch deshalb gesichert, weil es der Abgeordnete Jürgen Rüttgers (CDU) am Tag der Abstimmung vorgezogen hatte, dem Papst im Vatikan einen Besuch abzustatten, statt im Landtag zu weilen.

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