Botschaftskonten nicht pfändbar

KARLSRUHE dpa ■ Argentinien muss wegen der Ansprüche deutscher Anleger aus maroden Staatsanleihen nicht die Pfändung seiner Botschaftskonten in Deutschland hinnehmen. Laut Bundesverfassungsgericht genießt das Botschaftsvermögen diplomatische Immunität. Das Gericht stoppte eine vom Amtsgericht Berlin-Mitte eingeleitete Zwangsvollstreckung in die Deutsche-Bank-Konten der argentinischen Botschaft, mit der rund 770.000 Euro Rückforderung einer Anlegerin eingetrieben werden sollten. Sie hatte wie viele deutsche Anleger ihr Geld in argentinische Staatsanleihen gesteckt und – als der finanziell angeschlagene Staat seinen Auslandsschuldendienst einstellte – beim Landgericht Frankfurt im Jahr 2003 einen Zahlungsanspruch durchgesetzt.