Ohne Trauschein kein Geld

URTEIL Kasse darf künstliche Befruchtung nur für Ehepaare zahlen

BERLIN taz | Gesetzliche Krankenkassen in Deutschland dürfen ihren Versicherten die Kosten für eine künstliche Befruchtung nur dann erstatten, wenn die Versicherten miteinander verheiratet sind. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam am Freitag entschieden. Das Sozialgesetz sehe zwar ausdrücklich vor, so das Gericht, dass die Leistungen der Krankenbehandlung auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft umfassen. Diese Regelung gelte aber nur für Paare mit Trauschein. Das Gericht bestätigte damit die Auffassung des Bundesversicherungsamts (BVA).

Dieses hatte zuvor der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union untersagt, ihre Satzung dahin gehend zu ändern, dass die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung auch Unverheirateten erstattet werden. Nur der Gesetzgeber selbst, hatte das BVA argumentiert, könne das tun.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Rechtsstreits ließ das Gericht die Revision zum Bundessozialgericht zu. (AZ L 1 KR 435/12 KL) HH