LANDESARBEITSGERICHT KÖLN
: Bunte Fingernägel bei Arbeit erlaubt

KÖLN | Ein Arbeitgeber darf seinen Mitarbeiterinnen nicht vorschreiben, ihre Fingernägel nur einfarbig zu lackieren. Das Tragen künstlicher Haarteile darf männlichen Beschäftigten nicht verboten werden. In dem Verfahren des Landesarbeitsgerichts ging es um die Dienstvorschriften eines Sicherheitsunternehmens, das im Auftrag der Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn für die Fluggastkontrollen zuständig ist. Die Vorschrift, dass Männer ihre Haare nur mit natürlichen Haarfarben färben sollen, ist auch ungültig. (dpa)