BGH ZU INTERNET-VERKAUF
: Bild genauso bindend wie der Text

KARLSRUHE | Für die Beschreibung eines im Internet angebotenen Produkts ist das Foto genauso bindend für den Verkäufer wie der Beschreibungstext. Der Käufer muss sich also darauf verlassen können, dass er die Ware genauso bekommt, wie sie auf einem Bild zu sehen war. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Grundsätzlich habe ein Kunde den Anspruch, die Ware zu erhalten, die ihm verkauft wurde, sagte ein BGH-Sprecher. Sie hätte so verkauft werden müssen, wie sie im Bild gezeigt worden war. (dpa)