Plädoyer für Dauer-Haft

Anklage für Sicherungsverwahrung im Stephanie-Prozess

DRESDEN ap/ ■ Stephanies Peiniger soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für 14 Jahre und 9 Monate ins Gefängnis und danach unbefristet in Sicherungsverwahrung kommen. Die Verteidigung beantragte gestern kein konkretes Strafmaß für den Angeklagten, machte aber eine Beeinträchtigung von M.s Steuerungsfähigkeit geltend. Der Rechtsanwalt wies vor dem Landgericht Dresden auf die vom Gutachter festgestellte psychische Störung des 36-Jährigen hin. Er bat das Gericht, das Geständnis des Angeklagten strafmildernd zu berücksichtigen. Mario M. bat Stephanie und ihre Eltern im Schlusswort um Verzeihung. Dem vorbestraften Sexualstraftäter wird vorgeworfen, die 13-jährige Stephanie im Januar auf dem Schulweg entführt, in seiner Wohnung fünf Wochen gefangen gehalten und immer wieder vergewaltigt zu haben. Das Urteil wird heute erwartet.