Karlsruhe billigt Kürzungen bei Hartz-Reform

KARLSRUHE afp | Die Umstellung von der früheren Arbeitslosenhilfe auf die heutigen Hartz-IV-Zahlungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe im Januar 2005 sei nicht gegen das Grundrecht auf Eigentum verstoßen worden. Zur Begründung erklärten die Richter, bei der Arbeitslosenhilfe habe es sich nicht um eine beitragsfinanzierte Leistung gehandelt. Vielmehr sei die Arbeitslosenhilfe aus Steuern finanziert worden.

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