Das Volksbegehren

Die Volksgesetzgebung muss in Berlin drei Hürden überwinden: Hürde 1: der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens. Er muss von 20.000 deutschen, wahlberechtigten Berlinern (mit Erstwohnsitz) innerhalb von 6 Monaten unterschrieben werden. Unterschriften dürfen überall gesammelt werden. Anders beim Volksbegehren (Hürde 2): Die Listen liegen hier in amtlichen Stellen aus. Haben innerhalb von vier Monaten 7 Prozent der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten ihr Votum für das Begehren abgegeben, gilt es als angenommen. Der darauf folgende Volksentscheid (Hürde 3) ist erfolgreich, wenn die Mehrheit dafür stimmt und diese Zustimmung einem Viertel der Wahlberechtigten entspricht. DOS