RENTE MIT 63
: Arbeitslosigkeit nur bis 61 angerechnet?

BERLIN | Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Koalition vor Abstrichen bei der Rente mit 63 gewarnt. Der Gesetzentwurf „darf nicht verwässert werden“, erklärte die Vize-DGB-Vorsitzende Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin. Presseberichten zufolge könnte der Gesetzentwurf zur Rente mit 63 so gefasst werden, dass die Berücksichtigung von zwei Jahren Arbeitslosigkeit bei den Rentenjahren 2029 endet. Demnach erwägt die Koalition zudem, diese Anrechnung auf das 61. Lebensjahr zu begrenzen. (afp)