KOPFTUCHVERBOT IN PRAXIS
: Arzt erhält Verweis von Disziplinarausschuss

FRANKFURT | Weil er in seiner Praxis eigenmächtig ein Kopftuchverbot aussprach, hat ein Arzt aus dem hessischen Wächtersbach von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) einen Verweis erhalten – die zweitmildeste Strafe, die der Disziplinarausschuss verhängen kann. Der Allgemeinmediziner musste sich vor dem Gremium in Frankfurt verantworten. Der Verweis werde ins Arztregister eingetragen und bleibe fünf Jahre bestehen. Der Hausarzt hatte in der Praxis ein Plakat mit „Spielregeln“ aufgehängt und Kopftücher verboten. Er hatte sich auch geweigert, Großfamilien zu behandeln, und von den Patienten Deutsch-Grundkenntnisse verlangt. Dies hatte er mit Problemen bei der Behandlung muslimischer Patienten begründet. (dpa)