HARTZ IV
: Beim Elterngeld keine Übergangsregelung

BERLIN | Bei der Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Empfänger ab Januar 2011 gibt es keine Übergangsregelungen, so das Familienministerium. Dies trifft besonders Hartz-IV-Empfänger, die ihre Elterngeld-Ansprüche auf zwei Jahre gestreckt haben und statt 300 Euro im Monat den halben Betrag von 150 Euro erhalten. Ansprüche, die bis 2011 hineinreichen, sind danach hinfällig, obwohl den Eltern das Elterngeld nach heutiger Rechtslage zusteht. Sozialverbände machen schon seit Wochen auf das Problem aufmerksam. (epd)