Flugblatt vor Gericht

JUSTIZ Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die Versammlungsfreiheit auch auf dem Flughafen gilt

KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht verhandelte gestern, ob die Versammlungsfreiheit auch in öffentlichen Räumen wie Flughäfen Gültigkeit besitzt. Geklagt hatte eine Aktivistin gegen Abschiebungen, der nach dem Verteilen von Flugblättern vom Betreiber des Frankfurter Flughafens Hausverbot erteilt war. Flughafenvertreter argumentierten, eine solche Aktion sei eine Betriebsstörung, Polizeivertreter hielten Demonstrationen generell für bedenklich.

Das Urteil fällt zu einem späteren Zeitpunkt, doch das Gericht deutete an, wie es ausfallen könnte. Möglicherweise müsse das Verteilen von Flugblättern als „Belästigung“ hinzunehmen sein. Eine Rolle in der Urteilsfindung spielt dabei auch, dass der Airport mehrheitlich im Besitz von Land und Stadt ist.

Inland SEITE 7