VERENA-BECKER-PROZESS
: Streit über These der „schützenden Hand“

STUTTGART | Im Stuttgarter RAF-Prozess um das Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 wird die Auseinandersetzung zwischen der Bundesanwaltschaft und dem Nebenkläger Michael Buback immer schärfer. Die Bundesanwaltschaft betonte, Bubacks These, dass eine „schützende Hand“ die angeklagte frühere RAF-Terroristin Verena Becker lange Zeit vor Strafverfolgung bewahrt haben soll, sei „grund- und haltlos“. Ihr widerspreche der Verlauf der Hauptverhandlung. (dapd)