Flugroute über Chemiefabrik

KASSEL afp ■ Am Flughafen Frankfurt am Main sollen künftig Flugzeuge über das Ticona-Chemiewerk fliegen dürfen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies gestern eine Klage des Unternehmens gegen die Flugrouten ab. Die von Ticona zur Begründung herangezogene Seveso-II-Richtlinie der EU sei auf den Luftverkehr nicht anwendbar, erklärte das Gericht zur Begründung. Als Konsequenz muss das Unternehmen nun mit verschärften Sicherheitsauflagen rechnen. Der VGH ließ allerdings die Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu. Ticona stellt Kunststoffe für technische Anwendungen her.