Susanne Baer, Professorin und Feministin

Sie ist nicht die erste Feministin am Bundesverfassungsgericht, aber wohl die erste, die nicht aus der SPD, sondern aus der autonomen Frauenbewegung kommt. Sie kämpfte gegen die Hierarchisierung von Geschlechterrollen, unter anderem als Redaktionsmitglied der feministischen Rechtszeitschrift Streit. Seit 2002 ist sie Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Berliner Humboldt-Universität.

Baer ist ambitioniert. Gleich ihre zweite Veröffentlichung war 1988 ein Gesetzentwurf „gegen Pornografie“. Frauenverbände sollten gegen die Darstellung von Frauen als Sexobjekte auf Schadenersatz und Unterlassung klagen können. Seit 2003 beriet sie mit ihrem Gender-Kompetenzzentrum die Bundesregierung, zuletzt Ursula von der Leyen und Kristina Schröder. Interessant wird sein, wie sich Baer am liberalen Ersten Senat positioniert. 2003 schrieb sie: „Schlichte Wahlfreiheit führt dazu, dass Geschlechterhierarchien nicht abgebaut, sondern reproduziert werden“, ergänzende Regeln seien erforderlich.

Baer hat sich inzwischen auch außerhalb der Genderszene einen Namen gemacht. 2005/06 war sie Vizepräsidentin der Humboldt-Uni. Forschungsaufenthalte in den USA brachten ihr Renommee. Sie ist Mitautorin der „Grundlagen des Verwaltungsrechts“, die von Andreas Voßkuhle, dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, herausgegeben werden.

Die 46-Jährige schlugen die Grünen vor. Für die Heinrich Böll Stiftung wirkt sie schon seit Längerem als Vertrauensdozentin. Privat ist sie mit einer Ärztin verpartnert und wäre wohl der/die erste offen homosexuell lebende Verfassungsrichter/in. CHR