VERWALTUNGSGERICHT: FAMILIENZUSCHLAG FÜR BEAMTE
: Rechte homosexueller Paare weiter gestärkt

LEIPZIG | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Rechte eingetragener homosexueller Lebensgemeinschaften weiter gestärkt: Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben einen Anspruch auf Familienzuschlag. Der sogenannte Ehegattenzuschlag müsse seit Juli 2009 bewilligt werden, so das Gericht. Es beruft sich auf das Bundesverfassungsgericht, das Ehe und Lebenspartnerschaft im Hinblick auf den Familienzuschlag seit Juli 2009 als vergleichbar ansieht. Den Zuschlag hatten ein Landes- und ein Bundesbeamter gefordert. (epd)