GERICHT ZUR KLAGE EINES KENIA-URLAUBERS
: Tourist mit Banane selbst schuld an Affenbiss

KÖLN | Wer in Afrika mit einer Banane in der Hand herumläuft, darf sich nicht wundern, wenn er von einem wilden Affen gebissen wird. Diese Ansicht vertrat das Kölner Amtsgericht. Der Richter traf zwar noch keine endgültige Entscheidung, deutete aber bereits an, dass er die Klage eines Urlaubers gegen einen Reiseveranstalter abweisen werde. Er verwies auf den „gesunden Menschenverstand“. Der Kenia-Tourist klagt auf Schadenersatz. Er war auf dem Hotelgelände von einem wilden Affen angefallen und in den Zeigefinger gebissen worden. Der Affe hatte es wohl auf eine Banane abgesehen, die der Mann dabei hatte. Die Wunde entzündete sich später und musste behandelt werden. Der Urlauber argumentiert, dass ihn der Reiseveranstalter hätte warnen müssen. Dieser sagt jedoch, dass sich dort Hinweis-Schilder befunden hätten. (dpa)