RAUCHVERBOT FÜR SHISHA-BAR
: Keine Wasserpfeife in bayerischer Kneipe

KARLSRUHE | Das Rauchverbot in bayerischen Gaststätten gilt auch für Wasserpfeifen. Mit einem Beschluss wies das Bundesverfassungsgericht gestern die Beschwerde des Betreibers einer Sisha-Bar als unbegründet ab. Der Mann war Betreiber eines einräumigen Bistros, in dem er seinen Kunden arabische Wasserpfeifen zum Rauchen anbot. Er argumentierte, angesichts dieses besonderen Konzepts treffe ihn das besonders hart und verletze seine Handlungs- und Berufsfreiheit. Da es weder eine Übergangsregelung noch finanzielle Entschädigung gegeben habe, bleibe ihm nichts, als die Gaststätte zu schließen. Seinen Antrag, das Rauchverbot für ihn zumindest vorläufig auszusetzen, lehnte das Gericht jedoch ab. Der Gesetzgeber dürfe den Gesundheitsschutz höher werten als die Freiheiten der Gastwirte. Das habe das Bundesverfassungsgericht schon 2008 entschieden. (afp)