URTEIL
: Maststall neben Friedhof erlaubt

WÜRZBURG | In einer bayerischen Gemeinde darf direkt neben einem jüdischen Friedhof ein Schweinemaststall gebaut werden. Mit seiner Entscheidung beendete das Verwaltungsgericht Würzburg gestern vorerst einen seit Jahren dauernden Rechtsstreit. Gegen den Vorbescheid des Landratsamts zum Bau des Mastbetriebes in Nordheim vor der Rhön hatte unter anderem die Israelitische Kultusgemeinde in Bayern geklagt. Der jüdische Friedhof aus dem 18. Jahrhundert ist der zweitgrößte in Unterfranken. (epd)