Mitarbeiter im Pausenraum überwacht

DATENSCHUTZ Beschäftigte der Sonderpostenmarkt-Kette Krümet in Schleswig-Holstein sind mit versteckten Kameras gefilmt worden. Die Aufnahmen wurden zur Leistungs- und zur Verhaltenskontrolle eingesetzt

„In drei Filialen wurde Videoüberwachung eingesetzt“

SVEN POLENZ, DATENSCHUTZEXPERTE

Beschäftigte der Sonderpostenmarkt-Kette Krümet in Schleswig-Holstein sind in Pausenräumen mit versteckten Kameras gefilmt worden. Das Landesdatenschutzzentrum in Kiel geht von Verstößen gegen Datenschutzgesetze aus und prüft ein Bußgeldverfahren. Anhaltspunkte für eine Straftat gebe es aber nicht, sagte Datenschutzexperte Sven Polenz am Mittwoch.

Krümet bestätigte, dass eine Sicherheitsfirma in einigen Filialen versteckte Kameras eingebaut hatte und begründete dies mit Diebstahlgefahr: „Dies geschah nur deshalb, weil der konkrete Verdacht bestand, es würden Straftaten begangen werden und weil andere Maßnahmen, dies aufzuklären fehlgeschlagen waren“, heißt es in einer Stellungnahme. Keineswegs habe Krümet Mitarbeiter systematisch überwacht.

Die Datenschützer halten Krümets Argumentation für wenig plausibel: „Die Protokolle gehen nicht in diese Richtung“, sagte die stellvertretende Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen. „Nach unserer Kenntnis wurde in drei Filialen an versteckter Stelle Videoüberwachung eingesetzt“, sagte Polenz, der für Datenschutz in der Privatwirtschaft zuständig ist. „Die Aufnahmen wurden teilweise zur Leistungs- und teilweise zur Verhaltenskontrolle eingesetzt.“

Die Ermittlungen seien noch am Anfang, sagte Polenz. „Das ist natürlich eine verdeckte Videoüberwachung, die nach dem Datenschutzgesetz nur unter ganz einschränkenden Voraussetzungen möglich wäre, und wenn, dann auch nur im Bereich der Verhaltenskontrolle.“

Laut Bundesarbeitsgericht könne Videoüberwachung in verdeckter Form nur das allerletzte Mittel sein, und zwar dann, wenn keine offene Videoüberwachung als milderes Mittel in Betracht gekommen wäre.

Krümet betonte, die Maßnahmen seien auf maximal zwei Wochen beschränkt gewesen und „nur anlassbezogen“ vorgenommen worden. Es seien zu keiner Zeit Maßnahmen gegen Mitarbeiter ergriffen worden.  (dpa)