NPD-POLITIKER
: Landgericht bestätigt Urteil gegen Pastörs

SAARBRÜCKEN | Das Landgericht Saarbrücken hat die Verurteilung des NPD-Politikers Udo Pastörs wegen Volksverhetzung bestätigt. Das Amtsgericht hatte den NPD-Fraktionschef von Mecklenburg-Vorpommern zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen hatten Pastörs und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Landgericht bestätigte das Urteil nun. Pastörs hatte laut Gericht auf einer Veranstaltung gegen Juden und Türken gehetzt. (dpa)