Generalbundesanwältin gegen NPD-Verbot

Nach dem Wahlerfolg der Rechtsextremen gehen die Meinungen auseinander: Ist die NPD ein Fall für Karlsruhe?

BERLIN dpa ■ Generalbundesanwältin Monika Harms ist trotz der jüngsten Wahlergebnisse gegen die von führenden SPD-Politikern angeregte Neuauflage eines NPD-Verbotsverfahrens. „Ich halte nichts davon, Anläufe, die nicht sehr erfolgsträchtig sind, immer wieder zu versuchen“, sagte sie dem Focus.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und SPD-Fraktionschef Peter Struck wollen in dieser Woche über neue Erkenntnisse für ein eventuelles Verbotsverfahren sprechen. Struck sagte der Neuen Osnabrücker Zeitung, der erste Antrag sei „nicht aus inhaltlichen Gründen gescheitert, sondern aus Verfahrensgründen und weil nicht zwei Drittel der Senatsmitglieder dem Verbot zugestimmt haben“.

Das Verfahren war wegen des Einsatzes von V-Männern in der NPD im März 2003 vom Bundesverfassungsgericht eingestellt worden. Nun solle überprüft werden, ob die Zweidrittelregelung noch gelten müsse, sagte Struck. Allerdings müsse vor dem Start eines neuen Verfahrens dessen Erfolg feststehen.

Kanzleramtsminister Thomas de Maizière warnte in der Passauer Neuen Presse: „Ein erneutes Verbotsverfahren würde der NPD eine Märtyrerrolle verschaffen. Wir müssen uns stärker mit den Ursachen des Rechtsextremismus auseinander setzen.“

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) befürwortete einen neuen Anlauf zum NPD-Verbot. Es sei unerträglich, dass die Neonazis dank des Parteienprivilegs öffentliche Gelder kassierten, sagte er der Bild am Sonntag. Er räumte aber ein, dass ein Verbot nicht rechtes Gedankengut beseitigen würde.